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NEUES FÖRDERPROGRAMM ZU BETRIEBLICHEM MOBILITÄTSMANAGEMENT

Mehr Klimaschutz mit betrieblichem Mobilitätsmanagement: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert ab sofort Unternehmen, Einrichtungen und Kommunen beim betrieblichen Mobilitätsmanagement.

Die Förderung auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 2. Mai 2023 erfolgt über insgesamt drei Förderaufrufe in drei Schwerpunkten:

Mit der Breitenförderung werden effektive Standardmaßnahmen bei KMU gefördert. Zum Schwerpunkt Breitenförderung können ab dem 2. Mai 2023 Anträge eingereicht werden.

Die Initialförderung ist auf die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement ausgerichtet, die durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater begleitet wird. Anträge zum Schwerpunkt Initialförderung können ab dem 15. Mai 2023 eingereicht werden. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können bereits ab dem 2. Mai 2023 eine Listung nach Eignungsfeststellung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragen.

Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Der Förderaufruf für den Schwerpunkt Innovationsförderung ist für die zweite Jahreshälfte 2023 vorgesehen.

Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unterwww.mobil-gewinnt.de/Foerderprogramm





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