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DIALOGFORUM CSRD: NATIONALE UMSETZUNG

Am 11. Oktober 2023 erörterten der EMAS-Umweltgutachterausschuss (UGA) und B.A.U.M. e.V., wie Mehraufwand und Doppelstrukturen für berichtspflichtige Unternehmen verringert werden können. Das Dialogforum ist eine gemeinsame Initiative, um die vermeintliche Lücke zwischen CSRD-Anforderungen und langjährig erprobten Management-, Industrie- und Prüfstandards auszuloten und zu schließen. Die Veranstalter:innen diskutierten mit 80 Gästen, wie die Novelle in Deutschland umgesetzt werden kann und inwieweit bestehende Standards und Prüfstrukturen sinnvoll genutzt werden können.

Die Veranstaltung, die sich an Fach- und Führungskräfte aus Politik, Verwaltung und berichtspflichtigen Unternehmen richtete, folgte der Arbeitsthese, dass bestehende Normen und Standards zur Erfüllung der Anforderungen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) konkrete Beiträge leisten, die einen Mehrwert für Unternehmen und Transparenzinteressierte gleichermaßen bieten. Das Fazit aus der Fachdiskussion: die langjährig erprobte Audit- und Prüfungspraxis von Umweltauditor:innen kann und sollte sinnvoll in die Prüfung von CSRD-Berichten eingebracht werden. Ein von einem Teilnehmer vorgestelltes Mapping von ISO-Normen mit den Anforderungen der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) zeigt, dass es fachlich begründbar ist, sogenannte subject matter experts in die Prüfungspraxis einzubeziehen.

Einen ersten Impuls gab Thomas Loew von Accenture, der eine Einführung in "Prüfsysteme – Erfolgsfaktor für gestiegene Berichtsanforderungen" gab. Einen zweiten Impuls gab Hans-Jürgen Fengler, Global Product Manager ESG Services, DQS CFS GmbH, der für den Workshop eigens die "Schnittmengen von ISO-Normen und weitere Standards auf die CSRD und ESRS-Anforderungen" erarbeitet hat.

Art. 33 der CSRD enthält Vorgaben an die Prüfung und absehbar ist, dass Prüfungsstandards vorgelegt werden und wie Abschlussprüfer:innen vorgehen: sie machen Stichproben, d.h. die Prüfung geht nicht bis zum Ursprung der Daten zurück, sondern bleibt auf Berichtsebene. Das gilt für limited und die mittelfristig von der EU-Kommission angestrebte reasonable assurance gleichermaßen. Das IDW hat zwei Entwürfe für die Prüfstandards veröffentlicht:

  • IDW EPS 990 (11.2022): Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-) Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit
  • IDW EPS 991 (11.2022): Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-) Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung mit begrenzter Sicherheit

Diese Entwürfe sind aktuell kostenlos einseh- und nutzbar. Nach Finalisierung stehen sie als kostenpflichtige Informationsblätter im IDW Service zur Verfügung (für IDW-Mitglieder kostenlos).

Eine Akkreditierungsstelle sei nicht festgelegt, da der Regulierer davon ausgehe, dass (Abschluss-)Prüfer bereits akkreditiert sind.

Deutlich wurde im sich anschließenden Dialog, dass die Schnittmengen und Synergien verschiedener Systeme eindeutig gesehen werden. Insbesondere von Unternehmen selbst, denn sie haben schon vieles in den Unternehmen etabliert, was sie im Rahmen CSRD in Wert setzen können. Validierte Daten bieten hohen Nutzwert für Dritte und bilden potenziell die Basis für marktkompatible Instrumente und Anreizmechanismen. Zu denken sei hier an die Allokation von (Investment-)Kapital, individuelle Belohnungssysteme wie Bonuszahlungen bei Zielerreichung und organisationelle Anreizmechanismen wie Geschäftspartnerschaften und Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen mit Nachhaltigkeits-Premium.

Andreas Rautenkranz von der Evangelischen Bank teilte Erfahrungen mit der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen und Geschäftsberichten: die Bank nutze EMASplus zur Vorbereitung auf die CSRD.

Die komplementäre Prüfung ist ebenfalls geübte Praxis von

  • Vaude mit den Partnern OmniCert & Baker Tilly,
  • der UmweltBank, wo der Umweltteil im Geschäftsbericht klar vom Wirtschaftsteil getrennt ist und entsprechend getrennt geprüft wird, sowie der
  • Landesförderbank Bayern, die ebenfalls zwei Berichte hat. EMAS ist dort voll in den Lagebericht integriert. KPMG blickt auf Prüfberichte und Methodik, prüft in der Praxis relativ schnell drüber, das Ergebnis fließt bei der Bank zusammen.

Für vergleichbar kooperative Ansätze haben die Wirtschaftstreuhand und DEKRA eine Kooperation geschlossen.

Die komplementäre Prüfungspraxis stärkt die Validierung als internen Prozess, die wiederum entscheidend für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess ist und damit das, was die Ausweitung der Berichtspflichten v.a. anziele: bessere Nachhaltigkeitsleistungen in betriebswirtschaftlich sinnvoller Logik.

Die strukturellen Voraussetzungen, weitere Fachleute prüfen zu lassen sind mit der Akkreditierungsverordnung, der Rolle der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) mit dem Akkreditierungsprogramm 17029:2020 (Allgemeine Grundsätze und Anforderungen an Validierungs- und Verifizierungsstellen) und der DAU (Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH) gegeben. Mario Lodigiani stellte zwei Optionen zur komplementären Prüfung aus dem Entwurf für ein Policy Paper zu CSRD und EMAS vor, die es EMAS-Organisationen ermöglicht, die Umwelterklärung für die CSRD-Berichterstattung zu nutzen. Das Papier wird voraussichtlich im Dezember auf der Website des UGA veröffentlicht.

Franziska Weeger von 3con Management Consultants, einer auf Umsetzungsmanagement in der Prozessindustrie spezialisierten Beratung, zeigte in einer Fachlandkarte die Zusammenhänge der Berichtssysteme. Knackpunkt sei die Wesentlichkeitsanalyse – ein Thema, das genauso wie die Perspektive der Wirtschaftsprüfer:innen, bei weiteren gemeinsamen Dialogen von UGA und B.A.U.M. aufgegriffen wird.

Dieses zweite Dialogforum baute auf einer Veranstaltung am 5. Juli auf, in deren Rahmen eine Studie zum Nutzen des Umweltgutachter-Prüfsystems im Kontext der CSRD vorgestellt wurde und Anton Lechner von Himolla den Nutzen etablierter Systeme zur Erfüllung von Berichtspflichten aus betriebspraktischer Sicht erläuterte (siehe zusammenfassender Bericht auf https://www.emas.de/aktuelles/news/04-08-23-ug-studie-csrd)

Weiterführende Informationen und Lektüretipps:
  • Loew, Thomas: Artikel "Zertifizierung, Auditierung, Akkreditierung – Einführung in die Funktionsweise von Konformitätsbewertungssystemen und die verwendeten Begriffe" in Rainer Friedel, Edmund A. Spindler "Zertifizierung als Erfolgsfaktor", Springer Gabler 2016.
  • Schwager, Bernhard: Druck im Kessel. Ein Maßnahmenplan für Firmen im Klimawandel, in forum Nachhaltig Wirtschaften Nr. 04/2022, München 2022, S. 18ff. Ungekürzte Fassung online.






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