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EUDR: RISIKOEINSTUFUNG DER LÄNDER VERÖFFENTLICHT

Am 22. Mai 2025 hat die EU-Kommission offiziell die Einstufung der Länder im Kontext der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte EUDR veröffentlicht. Mit Russland, Nordkorea, Myanmar und Belarus sind nur vier Länder der Risikokategorie "Hoch-Risiko" zugeordnet. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind in die Kategorie "Niedrig-Risiko" eingestuft. Länder gelten automatisch als "Standard-Risiko", wenn sie weder als Hoch- noch als Niedrig-Risiko eingestuft wurden.

Die vollständige Liste ist hier einsehbar.

Das Länderbenchmarking (Country-Classification-List) ist ein zentrales Element der neuen EU-Vorschriften gegen Entwaldung. Importe aus Hochrisikoländern unterliegen strengeren Kontrollen, während Unternehmen mit Lieferketten aus Niedrigrisikoländern vereinfachte Sorgfaltspflichten anwenden können. Trotzdem müssen Unternehmen auch beim Handel mit Produkten aus Niedrig- oder Standardrisiko-Ländern nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung und Menschenrechtsverletzungen sind.

Die Risikoeinstufung der Länder bestimmt über folgende Sorgfaltspflichten für Rohstoffe und Produkte aus diesen Ländern und Häufigkeiten einer behördlichen Prüfung für Marktteilnehmende:

  • Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit niedrigem Risiko müssen bestimmte Informationen (u.a. zur Art und Menge der relevanten Erzeugnisse) zusammengetragen und übermittelt werden (siehe Art. 9 EUDR). Jährlich wird 1% der betroffenen Marktteilnehmenden geprüft.
  • Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit mittlerem Risiko müssen ebenfalls die genannten Informationen nach Art. 9 EUDR zusammengetragen werden. Zusätzlich müssen eine Risikoprüfung auf Konformität der relevanten Erzeugnisse mit der EUDR sowie ggf. Maßnahmen zur Risikominderung erfolgen (siehe Art. 10, 11 EUDR). Jährlich werden 3% der betroffenen Marktteilnehmenden geprüft.
  • Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit hohem Risiko gelten die gleichen Sorgfaltspflichten wie für solche aus Ländern mit mittlerem Risiko. Die jährlichen Prüfungen werden allerdings bei 9% der betroffenen Marktteilnehmenden durchgeführt.

Die Einstufung der Länder erfolgt dynamisch; eine erste Überprüfung ist für 2026 vorgesehen.

Die EUDR gilt für große und mittlere Unternehmen sowie Händler ab dem 30.12.2025, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30.06.2026.





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