AMBITIONIERTE NACHHALTIGKEITSSTRATEGIEN IN UNTERNEHMEN ALS ENTSCHEIDENDER HEBEL FÜR WIRTSCHAFTLICHE RESILIENZ UND ZUKUNFTSFÄHIGKEIT
In einer Stellungnahme betont BAUM, dass der aktuelle Gesetzentwurf zur CSRD einen wichtigen Rahmen biete, den es nun im Sinne einer praxisnahen, glaubwürdigen und wirkungsvollen Umsetzung weiterzuentwickeln gelte. Die in der aktuellen Diskussion häufig geäußerten Befürchtungen hinsichtlich eines zu hohen Verwaltungsaufwands seien überzogen.
Die BAUM-Vorsitzende Yvonne Zwick hat für BAUM und seine über 800 Mitglieder gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung zum aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) genommen.
- fairere Wettbewerbsbedingungen für unternehmerische Nachhaltigkeit durch Ausweitung und Präzisierung der Berichtspflichten
- verbesserte Einschätzung des unternehmerischen Umgangs mit Chancen und Risiken in Bezug auf ökologische, soziale und menschenrechtliche Aspekte durch Integration von Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht
- Sicherstellung von Transparenz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit durch Prüfpflicht für Nachhaltigkeitsberichte
- Stärkung des Vertrauens in die Berichterstattung durch Prüfung durch unabhängige Stellen
Kritikpunkte bzw. Anlass zur Besorgnis sind dagegen:
- Fehlen der ursprünglich vorgesehene Ersetzungsbefugnis im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im aktuellen Gesetzentwurf
- starke Einschränkung des Anwendungsbereichs durch Schwellenwerterhöhungen, die zentrale Transformationspotenziale in mittelständischen Unternehmen beschneiden könnte
In der Stellungnahme sind folgende Anregungen und Forderungen von BAUM formuliert:
- Zulassung von Umweltgutachter:innen sowie auf Nachhaltigkeit spezialisierten, berufsrechtlich geregelten Prüfer:innen mit entsprechender fachlicher Qualifikation zur Prüfung
- stärkere Berücksichtigung von Industriestandards mit Aussagekraft zu Nachhaltigkeitsthemen (z.B. DIN-, ISO- und Social-Accounting-Normen), auf deren Grundlage viele Unternehmen bereits arbeiten
- flankierende Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes in die Unternehmenspraxis von Seiten der Bundesregierung – insbesondere durch eine offensive Kommunikationsstrategie für die konstruktive Rezeption der Offenlegungsverordnungen und deren sinnhafte Umsetzung
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) als Bindeglied zwischen ESRS und praktikablen Ansätzen der Berichterstattung durch mittelständische Unternehmen
vollständige Stellungnahme als PDF
Auch andere Organisationen wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um eine Stellungnahme gebeten, darunter die Deutsche Gesellschaft Club of Rome. Sie ist der Ansicht, dass der vorliegende Referentenentwurf wesentliche Nachhaltigkeitsziele der EU und der Bundesrepublik gefährde, und nennt vier wesentliche Kritikpunkte:
- Begrenzung der Berichtspflicht konterkariert Transformation und Transparenz
- Unverhältnismäßige Betonung von Entlastung und Vernachlässigung der Chancen der Nachhaltigkeitswirkung
- Rechtspolitisch fragwürdiges Vorziehen nicht beschlossener EU-Vorgaben
- Widerspruch zu Klimazielen und internationaler Verantwortung
Zu den Unterzeichnenden gehören Personen, die sich auch bei BAUM in Kuratorium, Beirat oder Gesamtvorstand engagieren: Prof. Dr. Christian Berg, Peter Blenke, Prof. Dr. Ralf Frank, Prof. Dr. Claudia Kemfert, Prof. Dr. Mojib Latif, Tina Teucher.
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